Im 21sten Jahrhundert, im Zeitalter der sogenannten „Globalisierung“ habe ich persönlich etwas dagegen, dass bspw. deutsche Beamte und Politiker für sich das Recht in Anspruch nehmen, darüber bestimmen zu wollen, wer, wen heiraten darf und wer mit wem, wo zu leben hat !
Nach meiner eigenen Hochzeit in Dänemark beschloss ich, aufgrund meiner selbst gemachten negativen Erfahrungen mit den deutschen Behörden, eine Hochzeits-Vermittlungs-Agentur zu gründen, um somit anderen Paaren bei ihrer Hochzeit zu helfen.
„Dan-Hochzeits-Service (D-H-S)“ arbeitet nunmehr seit fast 20 Jahren sehr erfolgreich als reine Online-Hochzeits-Service-Agentur, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, heiratswilligen und -fähigen Paaren, unabhängig von einer sexuellen Ausrichtung, eine unkomplizierte, schnelle und unbürokratische Hochzeit im liberalen Königreich Dänemark zu vermitteln.
Auch wenn sich seit 2019 einiges in Dänemark geändert hat, ist es noch immer wesentlich einfacher und schneller möglich, in Dänemark eine Hochzeit zu organisieren, als in Deutschland !
Meine Dienstleistung richtet sich in erster Linie an binationale Paare, denen das Heiraten in Deutschland außerordentlich erschwert bis völlig unmöglich gemacht wird, aber auch deutschen Heiratswilligen stehe ich sehr gern zur Seite !
ANMERKUNG:
Seit Sommer 2012 ist es auch allen gleichgeschlechtlichen Paaren (LGBT), unabhängig welcher Nationalität, möglich, sich in Dänemark das Ja-Wort zu geben !
Gleichgeschlechtliche Paare (LGBT) werden somit nach dem neuen dänischen Ehegesetz verheiratet. Im Heimatland der Paare und/oder in dessen Aufenthaltsland kann die Eheschließung nur anerkannt werden, wenn die dortige Gesetzgebung eine Anerkennung der eingetragenen Partnerschaft bzw. eine gleichgeschlechtliche Ehe (LGBT) vorsieht.
NEU:
Seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen hat nun leider auch Dänemark die Bedingungen dahingehend verschärft, dass eine zentrale staatliche Prüfstelle (Agentur für FamilienRecht) aufgrund eines von den Paaren auszufüllenden 19seitigen Antragformulars darüber entscheidet, ob dem Paar ein Ehefähigkeitszeugnis, welches seit dem 01.01.2019 für eine Hochzeit in Dänemark verlangt wird, ausgestellt wird, oder auch nicht !
Wird dem Paar nun besagtes Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, kann mit einem Standesamt ein Termin vereinbart werden. – Wird hingegen das Ehefähigkeitszeugnis versagt, gibt es keine Hochzeit ! – Die zuvor zu entrichtende Verwaltungsgebühr sowie die Anzahlung auf meine Servicegebühr sind dann trotzdem weg – und werden auch nicht zurückerstattet.