Leistungen
& Preise
Hier finden Sie die Informationen zu allen angebotenen Leistungen und möglichen Preisen.
Kostenlose telefonische Beratung für deutschsprachige Paare – mit langjähriger Erfahrung in der Vermittlung, Unterstützung bei der Beschaffung, Übersetzung und Legalisierung von Dokumenten.
Mehr erfahrenVermittlung von Hochzeiten (ohne oder mit nur einer Übernachtung) mit Erfolgsgarantie, sofern das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde. Garantierte Terminvermittlungen auch ohne Geburtsurkunden !
Mehr erfahrenKostenlose telefonische Hilfestellung und Beratung wenn deutsche Behörden nach der Hochzeit Probleme bereiten sowie Expressbearbeitung Ihrer Unterlagen und Dokumente.
Mehr erfahrenVisuelle Darstellung der wichtigsten ServicePauschalen:
(Eine ausführliche Übersicht von eventuell hinzu kommende Zusatzkosten finden Sie hier !)
Das Paar muss sich selbst mit der Agentur für FamilienRecht und dem Standesamt in Verbindung setzen !
ab 300,00 € - Ohne Vermittlung eines Hochzeittermins Jetzt anfragenFür ledige Paare (Hochzeit muss innerhalb von 4 Monaten stattfinden)
Anzahlung: 300,00 € !
Jegliche Art der Verschiebung und/oder Vorabreservierung von Terminen ist grundsätzlich kostenpflichtig !
jeweils 100,00 € Jetzt anfragenDokumentenService ( » Die „kleine“ Lösung « – Bis zu 100 Dateien 300,00 EUR / über 100 Dateien 400,00 EUR; auch abhängig ob es sich um ledige oder geschiedene/verwitwete Paare handelt, 300,00 bzw. 350,00 EUR / 400,00 bzw. 450,00 EUR)
Ich führe für Sie, entsprechend Ihrer persönlichen Situation, die Dokumentenbearbeitung und -zusammenstellung durch und stelle Ihnen die Dokumente geordnet als PDF-Dateien, fertig zum Einreichen an die Agentur für FamilienRecht, zusammen – ohne diese an die Agentur für FamilienRecht zu senden und ohne Ihnen anschließend einen Hochzeits-Termin zu vermitteln – Standesamt und Termin suchen/besorgen Sie sich also selbst !
Die 300,00 bzw. 350,00 bis 400,00 bzw. 450,00 EUR für den DokumentenService werden auch dann fällig, wenn eine Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis wider Erwarten von den dänischen Behörden abgelehnt bzw. nicht erstellt wird, oder das Paar (der Auftraggeber) den Auftrag selbst zurück zieht !
Denn ich habe Ihre Dokumentenbearbeitung und -zusammenstellung ja bereits durchgeführt……
Achtung:
Nachdem mir der Hochzeits-Termin aus Dänemark (mündlich und/oder schriftlich) bestätigt wurde und das Paar (der Auftraggeber) die Hochzeit wieder absagt, sind die einzelnen ServicePauschalen plus eventuelle Zusatzleistungen trotzdem in voller Höhe zu entrichten ! – Denn ich habe dann bereits meinen Teil des Vertrages erfüllt !
Gegen einen kleinen Aufpreis erhalten Sie nachfolgende Dienstleistungen:
An dieser Stelle möchte ich Sie darauf hinweisen, dass neben meiner ServicePauschale und den ev. Aufpreisen, weitere Kosten für Sie entstehen – und zwar:
Hinweis:
Die „VerwaltungsGebühr“ für die dänische Agentur für FamilienRecht sowie meine Anzahlung sind ausschließlich im Voraus zu überwiesen ! Denn bevor überhaupt mit einer Sachbearbeitung der eingereichten Dokumente begonnen werden kann, müssen Sie mir parallel zum Zusenden Ihrer Dokumente die 255,00 EUR „VerwaltungsGebühr“ für die dänische Agentur für FamilienRecht und die 300,00 EUR „Anzahlung“ überweisen !!!
Hier können Sie die Preisliste aller eventueller zusätzlicher Preise einsehen !
Die Bankverbindung für Ihre Überweisungen teile ich Ihnen rechtzeitig per eMail mit !!!
Reine Blitz-Hochzeiten (innerhalb 03 bis 07 Tage, vom Erhalt aller benötigten Dokumente bis zum Hocheitstermin) sind wegen der neuen Gesetzgebung, nicht mehr möglich !!!
Ein Express-Zuschlag für eine Terminbeschaffung innerhalb von ca. 03 bis 07 Tagen (nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses), wird jedoch nur bei Erfolg fällig !!!