FAQ

Fragen und
Antworten

01 Häufig gestellte Fragen

Eine im Königreich Dänemark angestrebte Ehe lässt sich auch nach der neuen Gesetzeslage immer noch einfacher umsetzen als in Deutschland oder anderen (EU-)Ländern. In Dänemark werden bspw. immer noch weniger Dokumente als in Deutschland verlangt ! Eine im liberalen Dänemark geschlossene Ehe ist zudem in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt rechtswirksam – sie muss also nicht erst anerkannt werden ! In allen anderen Ländern müssen die Ehen grundsätzlich immer anerkannt und in Ländern außerhalb der EU auch noch legalisiert werden.
Ihnen steht grundsätzlich jedes Standesamt in Dänemark für Ihre Hochzeit zur Verfügung. In welchem Standesamt Sie heiraten möchten, besser gesagt können, hängt jedoch einerseits von Ihren Wünschen und andererseits von der Kapazität der Standesämter ab.
Wobei ich „meine“ Paare in der Regel in ein Standesamt vermittle, wo es die schönsten Hochzeiten in ganz Dänemark gibt !

Alle Ausländer und Deutsche die sich legal in Deutschland/der EU aufhalten…..
Ausgenommen sind Asylbewerber und Ausländer, die nur mit »Duldung« in Deutschland bzw. der EU leben.
Seit Mitte 2012 können auch gleichgeschlechtliche Paare den Bund der Ehe in Dänemark eingehen, egal woher sie kommen !

Meine ServicePauschalen beginnen ab 300,- EUR* (für den DokumentenService und 500,00 EUR bzw. 550,00 EUR für eine Terminvermittlung, bei Sonderwünschen berechne ich die angegebenen Aufpreise), hinzu kommt die Verwaltungsgebühr für die dänische Agentur für FamilienRecht, die derzeit bei 1.900,00 DKK (255,00 EUR) liegt. Diese müssen Sie mir vorab überweisen. Ansonsten entstehen nur noch die Kosten für An- und Abreise sowie für die Unterkunft und Verpflegung, abgesehen von den Kosten für die Kopien Ihrer Dokumente und ggf. der Legalisierung und Übersetzung von ausländischen Scheidungsurteilen oder Sterbeurkunden.

02. Häufig gestellte Fragen

Ja, es kann jede Person in Dänemark heiraten, die dort legal einreisen darf, volljährig ist und die notwendigen Dokumente vorlegt. Von daher ist eine legale Einreise mit einem Touristen-Visum (Schengen-Visum) sowie eine Trauung in Dänemark problemlos möglich.
Auch Personen mit einem Aufenthaltstitel, einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsbefugnis (Fiktionsbescheinigung (§ 81, Abs. 4)), können in Dänemark einreisen und heiraten. Selbst Personen, die mit einem Au-Pair- oder Studenten-Visum (nationales D-Visum) eingereist sind und welche nach deren Ablauf durch einen befristeten Aufenthaltstitel ersetzt wurden, sind berechtigt in Dänemark zu heiraten !

Nach der Gesetzesänderung besteht ein völlig anderer Ablauf. Erst nach der Ausstellung/Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses, also der Erlaubnis, dass geheiratet werden darf, darf ein Termin bei einem dänischen Standesamt vereinbart werden. Was das Übernachten im Ort, wo Sie getraut werden, angeht, so wird das von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich gehandhabt ! So braucht man bei einigen Standesämtern nur noch am Tage der Trauung anzureisen, sich mit den Personalsuasweisen/Pässen und eventuell mit einem gültigen Aufenthaltstitel bzw. Visum auszuweisen und wird anschließend gleich getraut. Andere Standesämter halten hingegen an ihren Anmeldetag mindestens einen Tag vor der Trauung fest. Weshalb man dann mindestens eine Übernachtung in Kauf nehmen muss !

Ja, eine in Dänemark geschlossene Ehe ist in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt anerkannt/rechtswirksam (Auskunft vom Bundesministerium des Innern in Berlin) !
Grundlage hierfür sind Abkommen zwischen Dänemark und Deutschland sowie innerhalb der EU. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass einzelne Behörden in Deutschland eine Legalisierung (Apostille) vom dänischen Außenministerium auf dem Trauschein verlangen. – Was jedoch nicht wirklich rechtens ist….

Prinzipiell nein ! – Trauzeugen werden Ihnen in der Regel (kostenlos) vom jeweiligen Standesamt gestellt, sofern Sie alleine anreisen möchten. Sollten Sie jedoch nicht an den entsprechenden „Wochentagen“ sondern z.B. an einem Samstag heiraten wollen, dann müssen Sie bei einzelnen Standesämtern Ihre eigenen Trauzeugen mitnehmen….

Diese Urkunden brauchen grundsätzlich nur noch mit einer Apostille versehen werden. Denn Dänemark ist seit dem 01.01.2007 dem Apostillen-Abkommen (Haager Apostillenübereinkommen) beigetreten. In den meisten Fällen erhält man die Apostille im Außenministerium in dem Land, in dem das zu legalisierende Dokument ausgestellt wurde.
Eine Liste der Unterzeichnerstaaten finden Sie hier:
https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/print/?c

Inzwischen müssen auch Scheidungsurteile (und Sterbeurkunden) aus Thailand von mindestens dem thailändischen Außenministerium und von der dänischen Botschaft in Bangkok legalisiert werden.

03. Häufig gestellte Fragen

Nein, was die Geburtsurkunde angeht, ihr Ausstellungsdatum ist ohne Bedeutung. In aller Regel wird eine Geburtsurkunde einmal, und zwar zur Geburt, ausgestellt. Sollte diese verloren gegangen sein, lässt man sich eine Zweitschrift ausstellen. Es werden allerdings keine Geburtsurkunden von Ihnen verlangt – sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, dann müssen die Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen Kinder eingereicht werden !
Anders verhält es sich mit der erweiterten Meldebescheinigung, sie darf nicht älter als maximal 4 Monate sein (zum Zeitpunkt der Vorlage bei der dänischen Behörde) !

Um die Authentizität eines Scheidungs-Urteils (oder einer Sterbe-Urkunde) zu bestätigen, muss das Dokument legalisiert werden und zwar in dem Land, in dem die Scheidung (Sterbe-Urkunde oder was auch immer) ausgestellt worden ist. Eine Legalisierung bedeutet eine Bestätigung der Unterschrift und der Kompetenz des Ausfertigers/Ausstellers dieses Dokumentes.
Es gibt zwei Arten von Legalisierungen. Bei den Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, müssen die Urkunden vom jeweiligen Außenministerium mit einem Apostillen-Stempel versehen werden.
Bei allen anderen Staaten muss eine dreiteilige Legalisierung vorgenommen werden.

  • Zuerst muss das betreffende Fachministerium (normalerweise das Justizministerium, in einigen Ländern das Innenministerium) die Person, die das Dokument ausgefertigt hat, legalisieren.
  • Danach muss das Außenministerium die Person des Fachministeriums, die den Ausfertiger legalisiert hat, legalisieren.
  • Zum Schluß muss dann die örtliche dänische Botschaft oder das dänische Konsulat die Person des Außenministeriums, die die Person des Fachministeriums legalisiert hat, legalisieren. (Das ist vertretungsmäßig auch in der deutschen Botschaft bzw. im deutschen Konsulat möglich – jedoch nur, wenn es in dem Land weder eine dänische Botschaft noch ein dänisches Konsulat gibt !)

Beachten Sie bitte, dass bei einer Legalisierung das Original-Dokument und keine Kopie oder die Übersetzung legalisiert wird, welches dann (nach der Legalisierung) in deutsch, englisch oder dänisch übersetzt werden muss ! Bitte beim Übersetzen darauf achten, dass auch der Apostillen-Stempel mit übersetzt wird (sofern er nicht international ist) !
Beachten Sie bitte auch, dass es nicht die Unterschrift des Übersetzers/Dolmetschers ist, die legalisiert wird !
Einen Überblick aller weltweiten dänischen Botschaften und Konsulate finden Sie hier !

Nein, denn ich betreibe kein Reisebüro und darf daher auch keine Buchungen vornehmen.
Zur Reservierung einer Unterkunft genügt oft nur ein Anruf. Sollten Sie jedoch eine Reservierung durch mich wünschen, so erledige ich das natürlich auch gern für Sie.

Seit dem 01.04.2006 gibt es in Dänemark ein neues Gesetz, in dem die Standesämter angewiesen werden, keine Namensänderungen bei ausländischen Ehen mehr vorzunehmen. Das heisst also, dass jeder wieder mit seinem eigenen Nachnamen zurück nach Deutschland fahren muss – jedoch als Ehepaar !
In Ihrem Heimatort in Deutschland können Sie dann, wenn gewünscht, auf Ihrem zuständigen Standesamt für ca. 17,00 EUR Ihre entsprechende Namensänderung durchführen lassen.

Diese Angaben stehen auf dem Informationsblatt für das junge Brautpaar zum Thema: „Nach der Hochzeit – und nun ?“, welches ich Ihnen, nach der Terminbestätigung, zusammen mit weiteren Informationen, zusende.

Ausländische Dokumente, insbesondere Scheidungsurteile sowie Sterbeurkunden (außerhalb des EU-Raumes), müssen grundsätzlich im jeweiligen Heimatland, zumeist vom Außenministerium, legalisiert werden !
Es gibt zwei Arten von Legalisierungen. Bei den Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, müssen die Urkunden vom jeweiligen Außenministerium mit einem Apostillen-Stempel versehen werden. Bei allen anderen Staaten muss eine dreiteilige Legalisierung erfolgen:
Die erste Legalisierung muss vom jeweiligen Justiz- oder Innenministerium, die Zweite vom jeweiligen Außenministerium und die dritte Legalisierung von der zuständigen dänischen Botschaft bzw. vom dänischen Konsulat vollzogen werden !
Einen Überblick aller weltweiten dänischen Botschaften und Konsulate finden Sie hier !
Alle Dokumente, die nicht in deutscher, dänischer oder englischer Sprache sind, müssen in eine der Sprachen übersetzt und, wie bereits erwähnt, eventuell auch legalisiert werden !
Asylbewerber und Personen, die sich mit „Duldung“ bzw. mit einer „Aufenthaltsgestattung“ in Deutschland bzw. der EU aufhalten, haben, wie ebenfalls schon erwähnt, leider keine Chance in Dänemark zu heiraten !

Aufgrund des kriegerischen Überfalls Russlands auf die Ukraine, müssen Dokumente aus der Ukraine NICHT mehr legalsiert sein ! Es werden also keine Apostillen benötigt !

Sollten Ihre Fragen noch nicht vollständig beantwortet worden sein, dann nehmen Sie bitte per Telefon oder E-Mail Kontakt mit mir auf!

Bitte beachten:
Sie müssen sich nach der Trauung in Dänemark grundsätlich nur dann zu Ihrem zuständigen Standesamt an Ihrem Wohnort begeben, wenn Sie eine Namensänderung wünschen ! Anderenfalls gehen Sie nur zum Einwohnermeldeamt (also dort hin, wo Sie sich Ihre erweiterten Meldebescheinigung(en) haben ausstellen lassen), um die Ehe dort registrieren zu lassen !
Beim deutschen Standesamt muss Ihre Ehe weder „überprüft“, „nachbeurkundet“ oder anderweitig „anerkannt“ werden !
Eine in Dänemark geschlossene EHE, ist in der Bundesrepunlik Deutschland uneingeschränkt rechtswirksam ! – Aussage des Bundesministerium des Innern in Berlin !