Heiraten in Dänemark - Dokumente & Downloads Dokumente & Service
Mein Service für Sie
Schwerpunkte:
- Ausführliche und kostenlose Beratung vorab ausschließlich am Telefon zur Vorbereitung Ihrer Hochzeit in Dänemark in deutsch
- Fachliche Beratung mit knapp zwei Jahrzehnten Erfahrungen in Bezug auf die Vermittlung von Hochzeiten in Dänemark, darunter auch, was die Beschaffung, Übersetzung und Legalisierung Ihrer Unterlagen/Dokumente angeht.
- Expressbearbeitung Ihrer Unterlagen/Dokumente
- Vermittlung (Organisation) von Hochzeiten (in aller Regel ohne, oder mit nur einer Übernachtung) mit Erfolgsgarantie, sofern das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde !
- Garantierte Terminvermittlungen auch ohne Geburtsurkunden !
- Kostenlose telefonische Hilfestellung und Beratung wenn deutsche Behörden nach der Hochzeit Probleme bereiten
Zu einem Pauschalpreis ab 500,00 EUR (wenn beide Partner ledig sind) biete ich Ihnen:
- Ausführliche (kostenlose) Beratung mit der Vermittlung aller notwendigen Informationen über alle beizubringende Unterlagen/Dokumente entsprechend Ihrer persönlichen Situation.
- Die ServicePauschalen (500,00 bzw. 550,00 EUR) können nur garantiert werden, wenn Sie mir die Dokumente so zuschicken, wie ich, bzw. die dänische Prüfstelle es verlangen. Jedes Dokument muss eine separate PDF-Datei sein ! Also jeder Pass, jeder Ausweis, jede erweiterte Medebescheinigung, jede Scheidungsurkunde usw., müssen immer eine eigene/einzelne PDF-Datei sein ! Schickt man mir bspw. jede Doppelseite eines Passes immer als einzelnes Foto oder als einzelne PDF-Seite zu und ich muss dann aus allen Einzelseiten den Pass zu einer einzelnen PDF-Datei zusammenfassen, fallen zusätzlich Gebühren an !
Ausnahme: Seit Kurzem verlangt die dänische Prüfstelle, dass Ausweisdokumente auch noch zusätzlich abfotografiert werden müssen. Diese Fotos von Ausweisen, Aufenthaltstiteln und Reisepässen senden Sie mir bitte auch nur als Fotos zu ! Bitte erstellen Sie daraus KEINE PDF-Dokumente ! – Vielen Dank !
- Prüfung aller mir geschickten Unterlagen/Dokumente auf Vollständigkeit, Qualität und Richtigkeit (nach zuvor schriftlich erteiltem Auftrag und Zusendung aller benötigter Dokumente !). Für die Qualität der mir von Ihnen zugesandten Dokumente sind jedoch nur Sie verantwortlich ! Desahlb mir bitte ausschließlich sämtliche Dokumente nur in bester Qualität zusenden !Weiterleitung der Unterlagen/Dokumente an die zuständige dänische Agentur für FamilienRecht…..
(Bei Paaren, wo ein oder auch beide Partner bereits verheiratet waren, jetzt also geschieden bzw. verwitwet sind, beträgt der Pauschalpreis 550,00 EUR !)
- Vermittlung und Buchung Ihres Hochzeits-Termins (nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses), in der Gemeinde (Kommune), in der Sie getraut werden…..
Nach Verbuchung der ServiceGebühr (Restzahlung) auf meinem Konto, vereinbare ich bei einem entsprechenden Standesamt in Dänemark Ihren Hochzeitstermin. Anschließend erfolgt an Sie die Übermittlung des bestätigten Hochzeits-Termins, des Hochzeits-Orts sowie des Standesamtes, in der Ihre Trauung vollzogen wird.
- Die ServiceGebühr wird in der Regel in zwei Schritten fällig ! Eine Anzahlung in Höhe von 300,00 EUR ist gleichzeitig mit dem Einreichen meines Auftragsformulares und der Überweisung der VerwaltungsGebühr für die dänische Behörde zu entrichten. Die Restzahlung ist fällig, wenn ich von der dänischen Agentur für FamilienRecht die Information über die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erhalten habe ! Sollte kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, stelle ich den DokumentenService in Rechnung (ich behalte somit zumindest die Anzahlung (300,00 EUR) ein), da ich Ihre Dokumente ja bearbeiten und zusammenstellen musste.
Eine Rückerstattung der VerwaltungsGebühr von der dänischen Agentur für FamilienRecht und meiner Anzahlung (wenn kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde) ist NICHT möglich !
Ein dritter Schritt kommt hinzu, wenn es eine Nachforderung der dänischen Prüfstelle geben sollte. Denn dann stelle ich eine Zwischenrechnung aus. In der Zwischenrechnung wird die bis dahin geleistete Dienstleistung abgerechnet und zur Zahlung fällig. Es bleibt dann nur noch die inzwischen angefallene NachforderungsGebühr in Höhe von 50,00 EUR offen, welche dann nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fällig wird !
- Zur Verfügungstellung meines Informationsblattes für das junge Brautpaar zum Thema: „Nach der Hochzeit – und nun ?“, mit entsprechenden Informationen wie z.B. über nun notwendige Ämtergänge, Versicherungsabschlüsse usw…..
- Zur Verfügungstellung diverser Dokumente was bspw. die Rechtsgültigkeit der Ehe, die Möglichkeiten der Beantragung des deutschen Aufenthaltstitels oder eventueller Legalisierungen usw. angeht.
Anmerkung:
- Aufgrund der neuen Gesetzeslage in Dänemark wird es vorläufig weder Blitz-, noch Express-Hochzeiten (Termine innerhalb von 03 – 07 Tagen bzw. 08 – 14 Tagen) geben ! – Ob es überhaupt noch einmal Blitz- oder Express-Hochzeiten geben wird, hängt davon ab, wie sich die Zusammenarbeit mit der dänischen Agentur für FamilienRecht zukünftig gestalten wird….
- Sie erhalten die Informationen zu Ihrer Hochzeit erst, nachdem die Gebühren komplett auf meinem Konto gutgeschrieben wurden !!!
Noch einmal im Klartext:
Zuerst muss das Geld auf meinem Konto eingegangen sein, dann erst gehen die Hochzeitsinformationen an Sie heraus ! – Bitte immer daran denken ! – Das stellte aber bisher noch NIE ein Problem dar !
- Sollten einzelne Unterlagen/Dokumente zur Terminbeschaffung vorerst nur in Form einer Kopie (z.B. als PDF-Dokument durch eMail zugesandt) vorgelegen haben, weil das Original noch per Post aus dem Heimatland unterwegs ist, ist das weder für die Terminbeschaffung noch für die Hochzeit selbst ein Problem und somit auch in Ordnung. Denn in aller Regel werden nur digitale Kopien der Dokumente von der Agentur für FamilienRecht verlangt. Die einzigsten Originaldokumente, die Sie benötigen, sind Ihre Pässe bzw. Personalausweise (und wo zutreffend die Aufenthaltstitel), die Sie zur Hochzeit im Standesamt zur Identifizierung vorlegen müssen !
- Zur reinen ServicePauschale kommen jeweils 100,00 EUR hinzu, wenn die Hochzeit an bestimmten Tagen stattfinden soll, die besonders gefragt sind, wie bspw. zu Silvester oder an Daten wie den 19.09.19; 20.02.20 usw……
Benötigte Dokumente
Nachfolgende Dokumente werden in der Regel benötigt:
- Auftrag & Vollmacht
Dan-Hochzeits-Service muss von jedem Paar schriftlich beauftragt und jetzt auch zusätzlich bevollmächtigt werden, den Antrag für ein Ehefähigkeitszeugnis bei der dänischen Agentur für FamilienRecht einreichen zu dürfen !
- Antrag Ehefähigkeitszeugnis
Mittels dieses 19seitigen Antragsformulares, wovon 10 Seiten auszufüllen bzw. anzukreuzen sind, wird von der Agentur für FamilienRecht u.A. entschieden, ob ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann, oder auch nicht !
- Personalausweis / Reisepass
Um sich ausweisen zu können, muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (oder vorläufiger Ausweis) vorgelegt werden !
- Aufenthaltstitel / Visum
Von ausländischen Bürgern muss ein gültiger Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum vorliegen, welcher/welches Voraussetzung ist, um nach Dänemark einreisen zu dürfen !
- Erweiterte Meldebescheinigung
Dokumentation von der Meldebehörde über Wohnsitz, Nationalität und Familienstand ! Aus Ländern in denen es kein Meldesystem gibt, muss ein entsprechendes „Ersatzdokument“ (ein Wohnsitznachweis) beschafft werden !
- Scheidungs- / Sterbeurkunde
Sofern zutreffend, werden ausländische Scheidungs- bzw. Sterbeurkunden (außerhalb der EU) grundsätzlich nur mit Legalisierung akzeptiert ! Deutsche Scheidungsurkunden nur mit Rechtskraftvermerk !
Achtung: Bitte NUR Farbscans/Farbfotos aller Ihrer Original-Dokumente per eMail zusenden. Durch das Kopieren auf Papier und dann wieder Einscannen Ihrer Kopien würde ein zu großer Qualitätsverlust entstehen.
Anmerkung zu den Unterkünften:
In den meisten kleineren Hotels, in Gasthäusern und privaten Pensionen in Dänemark muss man sich grundsätzlich darauf einstellen, dass man sich Bad/Dusche und WC mit anderen Mitbewohnern teilen muss !!! Wer das nicht möchte, sollte tunlichst bei der Unterkunftssuche darauf achten, dass zum Zimmer ein eigenes Bad, eine eigene Dusche und WC dazugehören !!!
Von daher sollten neuere Hotels oder reine Ferienwohnungen oder Ferienhäuser bevorzugt werden ! Man muss dann allerdings mit Übernachtungspreisen von ca. 100,00 bis 150,00 EUR/Nacht für Hotels, bzw. mit über 200,00 EUR/Nacht für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser, immer für 2 Personen (für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser bis zu 6 Personen), rechnen !
Wer mit dem „Teilen“ kein Problem hat, bekommt schon Übernachtungsmöglichkeiten ab ca. 50,00 bis 80,00 EUR/Nacht (für 2 Personen) !
Wichtiger Hinweis:
Nachdem Sie mich beauftragt haben, sind ausschließlich Sie und ich (Auftraggeber und D-H-S) Vertragspartner ! Sie als Auftraggeber haben also keinen Rechtsanspruch auf Zustellung bzw. Übermittlung der von mir mit den dänischen Behörden geführten Korrespondenzen ! Sie erhalten also weder die originalen Zu- bzw. Absagen bezüglich der Ehefähigheitszeugnisse, noch die Terminbestätigungen, welche mir von der Agentur für FamilienRecht bzw. vom Standesamt zugesandt werden !
Ein unterschriebener und angenommener Auftrag verliert nach erfolgter Dienstleistung, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres, seine Gültigkeit und muss erneut erteilt werden !
Ausschluss:
Nach Übermittlung aller notwendigen Informationen und der Bestätigung des Hochzeits-Termins sind Sie selbst für die Einhaltung des Ihres Hochzeitstermins innerhalb der Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses verantwortlich !
Sollte die Agentur für FamilienRecht die Erteilung/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses verweigern (also nicht ausstellen), sind Sie verpflichtet, die Gebühr für den DokumentenService, zu zahlen (die Anzahlung wird einbehalten !). Schließlich musste ich ja alle Ihre Dokumente vollumfänglich bearbeiten und auch einreichen !
Ausserdem übernehme ich keinerlei Haftung für Qualität und Ausstattung der einzelnen Unterkünfte ! Denn bei den zumeist privaten Zimmervermietungen bestehen im Punkt Ausstattung und Qualität einige Unterschiede gegenüber deutschen Standards. Jedes Paar hat jedoch die Möglichkeit sich auf den Websites der Vermieter ausführlich über die anzumietetenden Räumlichkeiten vor Reiseantritt zu informieren und entscheidet somit selbst, welche Räumlichkeiten angemietet werden oder nicht !