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Heiraten in Dänemark

AKTUELLER HINWEIS FÜR UKRAINISCHE STAATSBÜRGER:

Aufgrund des kriegerischen Überfalls Russlands auf die Ukraine, müssen Dokumente aus der Ukraine NICHT mehr legalsiert sein ! Es werden also keine Apostillen benötigt !

Bitte beachten: Da ich mich häufig nicht in Deutschland aufhalte, möchte ich Sie bitten, mich telefonisch nur über WhatsApp, Telegram, Viber oder Google Chat zu kontaktieren (aus der EU/Deutschland) unter +49.152.24 24 36 56 oder (aus Süd-, Mittel- und Nordamerika) unter +595.982.25 40 04 !
Vielen Dank !

Heiraten in Dänemark

Über meine Agentur

Im 21sten Jahrhundert, im Zeitalter der sogenannten "Globalisierung" habe ich persönlich etwas dagegen, dass bspw. deutsche Beamte und Politiker für sich das Recht in Anspruch nehmen, darüber bestimmen zu wollen, wer, wen heiraten darf und wer mit wem, wo zu leben hat !

Nach meiner eigenen Hochzeit in Dänemark beschloss ich, aufgrund meiner selbst gemachten negativen Erfahrungen mit den deutschen Behörden, eine Hochzeits-Vermittlungs-Agentur zu gründen, um somit anderen Paaren bei ihrer Hochzeit zu helfen.
» Dan-Hochzeits-Service « (DHS) arbeitet nunmehr seit fast 20 Jahren sehr erfolgreich als reine Online-Hochzeits-Service-Agentur, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, heiratswilligen und -fähigen Paaren, unabhängig von einer sexuellen Ausrichtung, eine unkomplizierte, schnelle und unbürokratische Hochzeit im liberalen Königreich Dänemark zu vermitteln.
Auch wenn sich seit 2019 einiges in Dänemark geändert hat, ist es noch immer wesentlich einfacher und schneller möglich, in Dänemark eine Hochzeit zu organisieren, als in Deutschland !
Meine Dienstleistung richtet sich in erster Linie an binationale Paare, denen das Heiraten in Deutschland außerordentlich erschwert wird, aber auch deutschen Heiratswilligen stehe ich sehr gern zur Seite !

ANMERKUNG:
Seit Sommer 2012 ist es auch allen gleichgeschlechtlichen Paaren (LGBT), unabhängig welcher Nationalität, möglich, sich in Dänemark das Ja-Wort zu geben !
Gleichgeschlechtliche Paare (LGBT) werden somit nach dem neuen dänischen Ehegesetz verheiratet. Im Heimatland der Paare und/oder in dessen Aufenthaltsland kann die Eheschließung nur anerkannt werden, wenn die dortige Gesetzgebung eine Anerkennung der eingetragenen Partnerschaft bzw. eine gleichgeschlechtliche Ehe (LGBT) vorsieht.

NEU:
Seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen hat nun leider auch Dänemark die Bedingungen dahingehend verschärft, dass eine zentrale staatliche Prüfstelle (Agentur für FamilienRecht) aufgrund eines von den Paaren auszufüllenden 19seitigen Antragformulars darüber entscheidet, ob dem Paar ein Ehefähigkeitszeugnis, welches seit dem 01.01.2019 für eine Hochzeit in Dänemark verlangt wird, ausgestellt wird, oder auch nicht !
Wird dem Paar nun besagtes Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, kann mit einem Standesamt ein Termin vereinbart werden. – Wird hingegen das Ehefähigkeitszeugnis versagt, gibt es keine Hochzeit ! – Die zuvor zu entrichtende VerwaltungsGebühr sowie die Anzahlung auf meine ServiceGebühr sind dann trotzdem weg – und werden auch nicht zurück erstattet.....

Heiraten in Dänemark Vorteile

Ablauf & Dokumente

Wie geht nun eine Hochzeitsplanung/Terminvermittlung über meine Agentur vonstatten ?


Ganz einfach:
Sie sollten sich zu einer ersten Kontaktaufnahme grundsätzlich telefonisch (+49.152.24 24 36 56 und/oder +595.982.25 40 04 - vorerst nur noch bspw. über WhatsApp; täglich von ca. 18.00 bis 09.00 Uhr) mit mir in Verbindung setzen, um mir Ihre ganz persönliche Situation zu schildern. Einer ersten Kontaktaufnahme bspw. per WhatsApp oder eMail (d-h-s@mail.de; rund um die Uhr) muss grundsätzlich immer ein ausführliches persönliches Gespräch, zumindest per Telefon, folgen ! Das Thema Heiraten in Dänemark ist seit dem 01.01.2019 zu komplex geworden, um dieses per eMail zu erläutern !
Ich kann Ihnen im Telefonat auch gleich konkret mitteilen, ob eine Hochzeit möglich sein wird oder nicht.
Anmerkung:
Grundsätzlich sind Hochzeiten nur für Asylberwerber und Personen, die sich mit » Duldung « in Deutschland (oder in einem anderen EU-Land) aufhalten, NICHT möglich !
Eine » Aufenthaltsgestattung « reicht ebenfalls nicht aus ! Sie müssen entweder einen gültigen Aufenthaltstitel (gültige Fiktionsbescheinigung reicht auch) oder ein gültiges Visum besitzen !
Ansonsten können alle ausländische und deutsche Bürger, die sich legal in Deutschland und der EU aufhalten und volljährig sind, auch in Dänemark heiraten, was einer von vielen Vorteilen ist, denn in Deutschland ist das zumeist nicht der Fall !

Sollte nun grundsätzlich eine Hochzeit in Frage kommen, senden Sie mir, sofern nicht schon geschehen, bspw. per WhatsApp Ihre eMail-Adresse zu, damit ich Ihnen meine Bankverbindung und mein Auftragsformular zusenden kann. Nachdem Sie mir dann das vollständig am Computer ausgefüllte, anschließend ausgedruckte, unterschriebe und wieder eingescannen Auftragsformular per eMail zugesendet, sowie parallel dazu Sie mir die Verwaltungsgebühr für die dänische Behörde (derzeit 255,00 EUR (1.900,00 DKK)) und meine Anzahlung (300,00 EUR) überwiesen haben, sende ich Ihnen, nach Eingang der Gebühren auf meinem Konto, die Vollmacht (dass ich zwischen Ihnen, der dänischen Prüfstelle und dem Standesamt der Vermittler bin) und den Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis zu.
In dieser eMail sind auch sämtliche Muster enthalten, wie Sie speziell die Ausweisdokumente einscannen und abfotografieren müssen. Weiterhin ist in dieser eMail ausführlich beschrieben, auf was Sie alles achten müssen und nicht vergessen dürfen.
Nachdem Sie dann beide Dokumente (Vollmacht und den Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis) ebenfalls vollständig am Computer ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und unterschrieben und Sie sämtliche benötigten Nachweise beisammen haben, scannen Sie alle Dokumente ein und senden mir alles per eMail zu.
Beachten Sie bitte, dass telefonisch oder über Messenger ab- oder angesprochene Sonderwünsche oder andere, für Sie, wichtige Hinweise an mich, wie bspw. der Hochzeitsort bzw. das Standesamt, oder ob es etwas bei einzelnen Dokumenten zu beachten gibt, grundsätzlich nur dann berücksichtigt werden können, wenn Sie mir diese auch per eMail mitgeteilt haben ! Denn nur, was mir auch per eMail mitgeteilt wurde, ist für mich relevant !
Sodann beginne ich mit der Prüfung auf Vollständigkeit, Qualität und Gutheißung Ihrer mir geschickten Dokumente. Erst wenn mir alle Dokumente in der geforderten Qualität und Quantität vorliegen, bearbeite und stelle ich Ihre Dokumente entsprechend der Forderungen der dänischen staatlichen Prüfstelle zusammen und sende diese dann an die dänische staatliche Agentur für FamilienRecht weiter.
Die Bearbeitungszeit nimmt ca. eine Woche (5 Arbeitstage) in Anspruch !
Bitte beachten:
Nachdem Sie mir Ihre Dokumente zugeschickt haben, sollten Sie dafür Sorge tragen, dass Sie bis zur Entscheidung telefonisch immer erreichbar sind ! Für den Fall, dass es Nachfragen gibt, muss ich Sie auf schnellstem Wege erreichen können !

Nachdem mir aus Dänemark die Entscheidung, ob ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde oder auch nicht*, mitgeteilt wurde, werde ich Sie umgehend darüber per eMail informieren und darum bitten (und zugleich auffordern), mir die sodann verdiente ServiceGebühr (Restzahlung) plus eventuelle Zuschläge zu überweisen. Erst nach Eingang des Geldes, vereinbare ich Ihren Hochzeitstermin mit dem entsprechenden dänischen Standesamt. Nach erfolgter Terminbestätigung vom Standesamt, bekommen Sie dann sämtliche Informationen über den Ablauf Ihrer Hochzeit (wie Ort, Datum, Entfernung usw.) ebenfalls wieder per eMail von mir zugeschickt.
Für Ihre pünktliche Anreise mit den benötigten Original-Dokumenten (Personalausweis und oder Reisepass mit Visum oder Aufenthaltstitel – sofern zutreffend) sind dann wieder ausschließich Sie verantwortlich.....

* Bitte beachten:
Wurde ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, werden meine entsprechende ServiceGebühr (Restzahlung) plus eventuell angefallene Zuschläge sofort zur Zahlung fällig – spätestens 10 Tage nach Zahlungsaufforderung, befinden Sie sich automatisch im Zahlungsverzug !
Wurde kein Ehefähigkeitszeugnis von der Prüfstelle der dänischen Agentur für FamilienRecht ausgestellt, wird Ihnen der DokumentenService in Rechnung gestellt (also mindestens die Anzahlung wird einbehalten) !
Wurde eine Nachforderung von Seiten der dänischen Prüfstelle der dänischen Agentur für FamilienRecht gestellt, dass also noch weitere Dokumente, oder eingereichte Dokumente in einer besseren Qualität nachgereicht werden sollen, erstelle ich eine Zwischenrechnung. Denn die weitere Bearbeitung der nachgereichten Dokumente kann sich dann über Monate hinziehen ! Es bleibt dann nur noch die Nachforderungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR als Restsumme offen, welche dann erst nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fällig wird ! Bitte haben Sie dafür Verständnis !
Bitte ebenfalls beachten:
Alle, mir zugesandten Dolumente, müssen in einer hohen Auflösung (also in bester Qualität) sein ! – Unscharfe bzw. schlecht lesbare Dokumente gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern sie von der dänischen Behörde beanstandet werden ! Die eventuell dabei entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Auftraggeber ! Denn nur er ist für die Qualität der mir zur Verfügung gestellten Dokumente verantwortlich !


Nachfolgende Dokumente werden in der Regel benötigt
Achtung: Bitte NUR Farbscans/Farbfotos aller Ihrer Dokumente per eMail zusenden:



Personalausweis / Reisepass

Um sich ausweisen zu können, muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (oder vorläufiger Ausweis) vorgelegt werden !

Aufenthaltstitel / Visum

Von ausländischen Bürgern muss ein gültiger Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum vorliegen, welcher/welches Voraussetzung ist, um nach Dänemark einreisen zu dürfen !

Erw. Meldebescheinigung

Dokumentation von der Meldebehörde über Wohnsitz, Nationalität und Familienstand ! Aus Ländern in denen es kein Meldesystem gibt, muss ein amtliches Dokument mit einem "Wohnsitznachweis" vorgelegt werden !

Scheidungs- / Sterbeurkunde

Sofern zutreffend, werden ausländische Scheidungs- bzw. Sterbeurkunden (außerhalb der EU) grundsätzlich nur mit Legalisierung akzeptiert ! Deutsche Scheidungsurkunden nur mit Rechtskraftvermerk !

Auftrag & Vollmacht

Dan-Hochzeits-Service muss von jedem Paar schriftlich beauftragt und jetzt auch zusätzlich bevollmächtigt werden, den Antrag für ein Ehefähigkeitszeugnis bei der dänischen Agentur für FamilienRecht einreichen zu dürfen !

Antrag Ehefähigkeitszeugnis

Mittels dieses 19seitigen auszufüllenden Antrags wird von der Agentur für FamilienRecht u.A. entschieden, ob ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann, oder auch nicht !

Achtung: Per Post können keine Farbkopien Ihrer Dokumente mehr zugesendet werden ! Durch das Kopieren und dann wieder Einscannen Ihrer Kopien würde ein zu großer Qualitätsverlust entstehen !



Heiraten in DänemarkAusländische Dokumente, insbesondere Scheidungsurteile sowie Sterbeurkunden (außerhalb des EU-Raumes), müssen grundsätzlich im jeweiligen Heimatland, zumeist vom Außenministerium, legalisiert werden !
Es gibt zwei Arten von Legalisierungen. Bei den Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, müssen die Urkunden vom jeweiligen Außenministerium mit einem Apostillen-Stempel versehen werden. Bei allen anderen Staaten muss eine dreiteilige Legalisierung erfolgen:
Die erste Legalisierung muss vom jeweiligen Justiz- oder Innenministerium, die Zweite vom jeweiligen Außenministerium und die dritte Legalisierung von der zuständigen dänischen Botschaft bzw. vom dänischen Konsulat vollzogen werden !
Einen Überblick aller weltweiten dänischen Botschaften und Konsulate finden Sie hier !
Alle Dokumente, die nicht in deutscher, dänischer oder englischer Sprache sind, müssen in eine der Sprachen übersetzt und, wie bereits erwähnt, eventuell auch legalisiert werden !
Asylbewerber und Personen, die sich mit "Duldung" bzw. mit einer "Aufenthaltsgestattung" in Deutschland bzw. der EU aufhalten, haben, wie ebenfalls schon erwähnt, leider keine Chance in Dänemark zu heiraten !


Downloadbereich


Hier haben Sie nun die Möglichkeit, sich alle für die Eheschließung benötigten Formulare herunter zu laden. Füllen Sie diese bitte nach dem Herunterladen und Abspeichern (auf Ihrem Computer) ausschließlich an Ihrem PC aus und senden Sie sie, von beiden Partnern unterschrieben, an unsere eMail-Adresse. Per Fax kann ich die Unterlagen leider nicht entgegen nehmen, da ich sämtliche Dokumente in FARBE benötige ! – Ich sende Ihnen die Formulare aber auch grundsätzlich in zwei eMails zu !


Auftrags-FormularHeiraten in Dänemark(PDF 1,8 Mb)

Vollmacht (deutsch)Heiraten in Dänemark(PDF 116 Kb)
Antrag Ehefähingkeitszeugnis (deutsch)Heiraten in Dänemark(PDF 391 Kb)

Heiraten in Dänemark Kosten

Service & Preise

Mein Service für Sie


Schwerpunkte:
Ausführliche und kostenlose Beratung vorab ausschließlich am Telefon zur Vorbereitung Ihrer Hochzeit in Dänemark in deutsch
Fachliche Beratung mit knapp zwei Jahrzehnten Erfahrungen in Bezug auf die Vermittlung von Hochzeiten in Dänemark, darunter auch, was die Beschaffung, Übersetzung und Legalisierung Ihrer Unterlagen/Dokumente angeht.
Expressbearbeitung Ihrer Unterlagen/Dokumente
Vermittlung (Organisation) von Hochzeiten (in aller Regel ohne, oder mit nur einer Übernachtung) mit Erfolgsgarantie, sofern das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde !
Garantierte Terminvermittlungen auch ohne Geburtsurkunden !
Kostenlose telefonische Hilfestellung und Beratung wenn deutsche Behörden nach der Hochzeit Probleme bereiten

Zu einem Pauschalpreis ab 500,00 EUR (wenn beide Partner ledig sind) biete ich Ihnen:
Ausführliche (kostenlose) Beratung mit der Vermittlung aller notwendigen Informationen über alle beizubringende Unterlagen/Dokumente entsprechend Ihrer persönlichen Situation.
Die ServicePauschalen (500,00 bzw. 550,00 EUR) können nur garantiert werden, wenn Sie mir die Dokumente so zuschicken, wie ich, bzw. die dänische Prüfstelle es verlangen. Jedes Dokument muss eine separate PDF-Datei sein ! Also jeder Pass, jeder Ausweis, jede erweiterte Medebescheinigung, jede Scheidungsurkunde usw., müssen immer eine eigene/einzelne PDF-Datei sein ! Schickt man mir bspw. jede Doppelseite eines Passes immer als einzelnes Foto oder als einzelne PDF-Seite zu und ich muss dann aus allen Einzelseiten den Pass zu einer einzelnen PDF-Datei zusammenfassen, fallen zusätzlich Gebühren an !
Ausnahme: Seit Kurzem verlangt die dänische Prüfstelle, dass Ausweisdokumente auch noch zusätzlich abfotografiert werden müssen. Diese Fotos von Ausweisen, Aufenthaltstiteln und Reisepässen senden Sie mir bitte auch nur als Fotos zu ! Bitte erstellen Sie daraus KEINE PDF-Dokumente ! - Vielen Dank !
Prüfung aller mir geschickten Unterlagen/Dokumente auf Vollständigkeit, Qualität und Richtigkeit (nach zuvor schriftlich erteiltem Auftrag und Zusendung aller benötigter Dokumente !). Für die Qualität der mir von Ihnen zugesandten Dokumente sind jedoch nur Sie verantwortlich ! Desahlb mir bitte ausschließlich sämtliche Dokumente in bester Qualität zusenden ! Weiterleitung der Unterlagen/Dokumente an die zuständige dänische Agentur für FamilienRecht.....
(Bei Paaren, wo ein oder auch beide Partner bereits verheiratet waren, jetzt also geschieden bzw. verwitwet sind, beträgt der Pauschalpreis 550,00 EUR !)
Vermittlung und Buchung Ihres Hochzeits-Termins (nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses), in der Gemeinde (Kommune), in der Sie getraut werden.....
Nach Verbuchung der ServiceGebühr (Restzahlung) auf meinem Konto, vereinbare ich bei einem entsprechenden Standesamt in Dänemark Ihren Hochzeitstermin. Anschließend erfolgt an Sie die Übermittlung des bestätigten Hochzeits-Termins, des Hochzeits-Orts sowie des Standesamtes, in der Ihre Trauung vollzogen wird.
Die ServiceGebühr wird in der Regel in zwei Schritten fällig ! Eine Anzahlung in Höhe von 300,00 EUR ist gleichzeitig mit dem Einreichen meines Auftragsformulares und der Überweisung der VerwaltungsGebühr für die dänische Behörde zu entrichten. Die Restzahlung ist fällig, wenn ich von der dänischen Agentur für FamilienRecht die Information über die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erhalten habe ! Sollte kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, stelle ich den DokumentenService in Rechnung (ich behalte somit zumindest die Anzahlung (300,00 EUR) ein), da ich Ihre Dokumente ja bearbeiten und zusammenstellen musste.
Eine Rückerstattung der VerwaltungsGebühr von der dänischen Agentur für FamilienRecht und meiner Anzahlung (wenn kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde) ist NICHT möglich !
Ein dritter Schritt kommt hinzu, wenn es eine Nachforderung der dänischen Prüfstelle geben sollte. Denn dann stelle ich eine Zwischenrechnung aus. In der Zwischenrechnung wird die bis dahin geleistete Dienstleistung abgerechnet und zur Zahlung fällig. Es bleibt dann nur noch die inzwischen angefallene NachforderungsGebühr in Höhe von 50,00 EUR offen, welche dann nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fällig wird !
Zur Verfügungstellung meines Informationsblattes für das junge Brautpaar zum Thema: "Nach der Hochzeit – und nun ?", mit entsprechenden Informationen wie z.B. über nun notwendige Ämtergänge, Versicherungsabschlüsse usw.....
Zur Verfügungstellung diverser Dokumente was bspw. die Rechtsgültigkeit der Ehe, die Möglichkeiten der Beantragung des deutschen Aufenthaltstitels oder eventueller Legalisierungen usw. angeht.....

Anmerkung:
Aufgrund der neuen Gesetzeslage in Dänemark wird es vorläufig weder Blitz-, noch Express-Hochzeiten (Termine innerhalb von 03 - 07 Tagen bzw. 08 - 14 Tagen) geben ! – Ob es überhaupt noch einmal Blitz- oder Express-Hochzeiten geben wird, hängt davon ab, wie sich die Zusammenarbeit mit der dänischen Agentur für FamilienRecht zukünftig gestalten wird....
Sie erhalten die Informationen zu Ihrer Hochzeit erst, nachdem die Gebühren komplett auf meinem Konto gutgeschrieben wurden !
Noch einmal im Klartext:
Zuerst muss das Geld auf meinem Konto eingegangen sein, dann erst gehen die Hochzeitsinformationen an Sie heraus ! – Bitte immer daran denken ! – Das stellte aber bisher noch NIE ein Problem dar !
Sollten einzelne Unterlagen/Dokumente zur Terminbeschaffung vorerst nur in Form einer Kopie (z.B. als PDF-Dokument durch eMail zugesandt) vorgelegen haben, weil das Original noch per Post aus dem Heimatland unterwegs ist, ist das weder für die Terminbeschaffung noch für die Hochzeit selbst ein Problem und somit auch in Ordnung. Denn in aller Regel werden nur digitale Kopien der Dokumente von der Agentur für FamilienRecht verlangt. Die einzigsten Originaldokumente, die Sie benötigen, sind Ihre Pässe bzw. Personalausweise (und wo zutreffend die Aufenthaltstitel), die Sie zur Hochzeit im Standesamt zur Identifizierung vorlegen müssen !
Zur reinen ServicePauschale kommen jeweils 100,00 EUR hinzu, wenn die Hochzeit an bestimmten Tagen stattfinden soll, die besonders gefragt sind, wie bspw. zu Silvester oder an Daten wie den 19.09.19; 20.02.20 usw......

Gegen einen kleinen Aufpreis erhalten Sie nachfolgende Dienstleistungen:
Bei Bedarf, Vermittlung der An- und Abreise zum/vom Hochzeits-Ort in Dänemark
Bei Bedarf, Legalisierung der Eheurkunde(n) beim dänischen Außenministerium
Bei Bedarf, Einholung neuer Eheurkunden bspw. bei Verlust
Bei Bedarf, Hochzeits-Termin-Verschiebungen bzw. wiederholte Terminbeschaffung nach Ablehnung oder nach eigener Absage durch das Paar
Bei Bedarf, Hilfestellung beim Aufsetzen von Schreiben an amtliche Behörden (wie bspw. ans Ausländeramt), sofern Probleme bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels auftreten und Sie dabei Hilfe benötigen

An dieser Stelle möchte ich Sie darauf hinweisen, dass neben meiner ServicePauschale und den ev. Aufpreisen, weitere Kosten für Sie entstehen – und zwar:
Wie bereits erwähnt für die An- und Abreise zum Standesamt in Dänemark sowie für die Unterkunft (für eventuelle Übernachtungen) in der Gemeinde, in der Sie heiraten, sowie für die Verpflegung für diese Tage.
Sollten Sie auf einer Insel getraut werden, kommen die Überfahrt (hin und zurück) für Sie und ev. auch Ihr PKW mit einer Fähre hinzu !
Gem. § 13. Abs. 3 des dänischen Trauungs-Gesetzes werden für die Bearbeitung/Überprüfung der Unterlagen/Dokumente zur Trauung eine "VerwaltungsGebühr" in Höhe von derzeit 1.900,00 DKK (255,00 EUR), berechnet. Die Summe wird ausschließlich vorab per Überweisung zur Zahlung fällig !!!
Hinweis:
Die "VerwaltungsGebühr" für die dänische Agentur für FamilienRecht sowie meine Anzahlung sind ausschließlich im Voraus zu überwiesen ! Denn bevor überhaupt mit einer Sachbearbeitung der eingereichten Dokumente begonnen werden kann, müssen Sie mir parallel zum Zusenden Ihrer Dokumente die 255,00 EUR "VerwaltungsGebühr" für die dänische Agentur für FamilienRecht und die 300,00 EUR "Anzahlung" überweisen !


Allgemeine Preisübersicht für unseren Service

Visuelle Darstellung der wichtigsten ServicePauschalen:

 

DokumentenService

ab 300,00 EUR

  • OHNE Vermittlung eines Hochzeits-Termins
  • Das Paar muss sich selbst mit Agentur für FamilienRecht und Standesamt in Verbindung
    setzen !

Standard-Hochzeit

500,00 EUR

  • MIT Vermittlung eines Hochzeits-Termins**
  • Für ledige Paare (Hochzeit muss innerhalb von 4 Monaten stattfinden)  
    Anzahlung: 300,00 EUR

Standard-Hochzeit

550,00 EUR

  • MIT Vermittlung eines Hochzeits-Termins**
  • Für geschiedene/verwitwete Paare (Hochzeit muss innerhalb von 4 Monaten stattfinden)  
    Anzahlung: 300,00 EUR

Terminverschiebung/
-vorabreservierung

100,00 EUR
  • Verschiebung eines bestätigten Hochzeitstermins
  • Für jegliche Art der Verschiebung und Vorabreservierung von Terminen werden 100,00 EUR fällig !
Hinweis:
Die ServicePauschalen (ServiceGebühren) beziehen sich grundsätzlich immer auf die Vermittlung einer Hochzeit – also immer pro Paar und nicht pro Person (siehe auch *) !

DokumentenService ( » Die "kleine" Lösung «   –   Bis zu 100 Dateien 300,00 EUR / über 100 Dateien 400,00 EUR; auch abhängig ob es sich um ledige oder geschiedene/verwitwete Paare handelt, 300,00 bzw. 350,00 EUR)
Ich führe für Sie, entsprechend Ihrer persönlichen Situation, die Dokumentenbearbeitung und -zusammenstellung durch und stelle Ihnen die Dokumente geordnet als PDF-Dateien, fertig zum Einreichen an die Agentur für FamilienRecht, zusammen – ohne diese an die Agentur für FamilienRecht zu senden und ohne Ihnen anschließend einen Hochzeits-Termin zu vermitteln – Standesamt und Termin suchen/besorgen Sie sich also selbst !
Die 300,00 bzw. 350,00 bis 400,00 bzw. 450,00 EUR für den DokumentenService werden auch dann fällig, wenn eine Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis wider Erwarten von den dänischen Behörden abgelehnt bzw. nicht erstellt wird, oder das Paar (der Auftraggeber) den Auftrag selbst zurück zieht !
Denn ich habe Ihre Dokumentenbearbeitung und -zusammenstellung ja bereits durchgeführt......
Achtung:
Nachdem mir der Hochzeits-Termin aus Dänemark (mündlich und/oder schriftlich) bestätigt wurde und das Paar (der Auftraggeber) die Hochzeit wieder absagt, sind die einzelnen ServicePauschalen plus eventuelle Zusatzleistungen trotzdem in voller Höhe zu entrichten ! – Denn ich habe dann bereits meinen Teil des Vertrages erfüllt !

Hier können Sie die Preisliste aller eventueller zusätzlicher Preise einsehen !

Die Bankverbindung für Ihre Überweisungen teile ich Ihnen rechtzeitig per eMail mit !!!
Reine Blitz-Hochzeiten (innerhalb 03 bis 07 Tage, vom Erhalt aller benötigten Dokumente bis zum Hocheitstermin) sind wegen der neuen Gesetzgebung, nicht mehr möglich !
Ein Express-Zuschlag für eine Terminbeschaffung innerhalb von ca. 07 bis 14 Tagen (nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses), wird jedoch nur bei Erfolg fällig !

Anmerkung zu den Unterkünften:
In den meisten kleineren Hotels, in Gasthäusern und privaten Pensionen in Dänemark muss man sich grundsätzlich darauf einstellen, dass man sich Bad/Dusche und WC mit anderen Mitbewohnern teilen muss !   Wer das nicht möchte, sollte tunlichst bei der Unterkunftssuche darauf achten, dass zum Zimmer ein eigenes Bad, eine eigene Dusche und WC dazugehören !
Von daher sollten neuere Hotels oder reine Ferienwohnungen oder Ferienhäuser bevorzugt werden ! Man muss dann allerdings mit Übernachtungspreisen von ca. 100,00 bis 150,00 EUR/Nacht für Hotels, bzw. mit über 200,00 EUR/Nacht für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser, immer für 2 Personen (für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser bis zu 6 Personen), rechnen !
Wer mit dem "Teilen" kein Problem hat, bekommt schon Übernachtungsmöglichkeiten ab ca. 50,00 bis 80,00 EUR/Nacht (für 2 Personen) !


*  Alle Preisangaben beziehen sich immer pro Paar und Hochzeit – also nicht pro Person !

**  Die Hochzeits-Termine müssen, nach der Erstellung des Ehefähigkeitszeugnisses, in der Regel innerhalb von 4 Monate wahrgenommen werden. Denn das Ehefähigkeitszeugnis hat immer nur eine Gültigkeit von maximal 4 Monate !

Wichtiger Hinweis:
Nachdem Sie mich beauftragt haben, sind ausschließlich Sie und ich (Auftraggeber und DHS) Vertragspartner ! Sie als Auftraggeber haben also keinen Rechtsanspruch auf Zustellung bzw. Übermittlung der von mir mit den dänischen Behörden geführten Korrespondenzen ! Sie erhalten also weder die originalen Zu- bzw. Absagen bezüglich der Ehefähigheitszeugnisse, noch die Terminbestätigungen, welche mir von der Agentur für FamilienRecht bzw. vom Standesamt zugesandt werden !
Ein unterschriebener und angenommener Auftrag verliert nach erfolgter Dienstleistung, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres, seine Gültigkeit und muss erneut erteilt werden !

Ausschluss:
Nach Übermittlung aller notwendigen Informationen und der Bestätigung des Hochzeits-Termins sind Sie selbst für die Einhaltung des Ihres Hochzeitstermins innerhalb der Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses verantwortlich !
Sollte die Agentur für FamilienRecht die Erteilung/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses verweigern (also nicht ausstellen), sind Sie verpflichtet, die Gebühr für den DokumentenService, zu zahlen (die Anzahlung wird einbehalten !). Schließlich musste ich ja alle Ihre Dokumente vollumfänglich bearbeiten und auch einreichen !
Ausserdem übernehme ich keinerlei Haftung für Qualität und Ausstattung der einzelnen Unterkünfte !  Denn bei den zumeist privaten Zimmervermietungen bestehen im Punkt Ausstattung und Qualität einige Unterschiede gegenüber deutschen Standards. Jedes Paar hat jedoch die Möglichkeit sich auf den Websites der Vermieter ausführlich über die anzumietetenden Räumlichkeiten vor Reiseantritt zu informieren und entscheidet somit selbst, welche Räumlichkeiten angemietet werden oder nicht !

Heiraten in Dänemark Anerkennung in Deutschland

Frequently Aksed Questions (FAQ)

Hier beantworte ich Ihnen allgemeine Fragen, welche mir immer wieder gestellt werden. Sollten Ihre Fragen im Anschluß trotzdem noch nicht vollständig beantwortet worden sein, dann nehmen Sie bitte per Telefon oder E-Mail Kontakt mit mir auf !

01. Häufig gestellte Fragen

Eine im Königreich Dänemark angestrebte Ehe lässt sich auch nach der neuen Gesetzeslage immer noch einfacher umsetzen als in Deutschland oder anderen (EU-)Ländern. In Dänemark werden bspw. immer noch weniger Dokumente als in Deutschland verlangt ! Eine im liberalen Dänemark geschlossene Ehe ist zudem in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt rechtswirksam - sie muss also nicht erst anerkannt werden ! In allen anderen Ländern müssen die Trauscheine anerkannt und in Ländern außerhalb der EU auch noch legalisiert werden.
Ihnen steht grundsätzlich jedes Standesamt in Dänemark für Ihre Hochzeit zur Verfügung. In welchem Standesamt Sie heiraten möchten, besser gesagt können, hängt einerseits von Ihren Wünschen und andererseits von der Kapazität der Standesämter ab.
Wobei ich "meine" Paare in der Regel in ein Standesamt vermittle, wo es die besten Hochzeiten in ganz Dänemark gibt !
Alle Ausländer und Deutsche die sich legal in Deutschland/der EU aufhalten.....
Ausgenommen sind Asylbewerber und Ausländer, die nur mit »Duldung« in Deutschland bzw. der EU leben.
Seit Mitte 2012 können auch gleichgeschlechtliche Paare den Bund der Ehe in Dänemark eingehen, egal woher sie kommen !
Meine ServicePauschalen beginnen ab 300,- EUR* (für den DokumentenService und 500,00 EUR bzw. 550,00 EUR für eine Terminvermittlung, bei Sonderwünschen berechne ich die angegebenen Aufpreise), hinzu kommt die Verwaltungsgebühr für die dänische Agentur für FamilienRecht, die derzeit bei 1.900,00 DKK (255,00 EUR) liegt. Diese müssen Sie mir vorab überweisen. Ansonsten entstehen nur noch die Kosten für An- und Abreise sowie für die Unterkunft und Verpflegung, abgesehen von den Kosten für die Kopien Ihrer Dokumente und ggf. der Legalisierung und Übersetzung von ausländischen Scheidungsurteilen oder Sterbeurkunden.

02. Häufig gestellte Fragen

Ja, es kann jede Person in Dänemark heiraten, die dort legal einreisen darf und die notwendigen Dokumente vorlegt. Von daher ist eine legale Einreise mit einem Touristen-Visum (Schengen-Visum) sowie eine Trauung in Dänemark problemlos möglich.
Auch Personen mit einem Aufenthaltstitel, einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsbefugnis (Fiktionsbescheinigung (§ 81, Abs. 4)), können in Dänemark einreisen und heiraten. Selbst Personen, die mit einem Au-Pair- oder Studenten-Visum (nationales D-Visum) eingereist sind und welche nach deren Ablauf durch einen befristeten Aufenthaltstitel ersetzt wurden, sind berechtigt in Dänemark zu heiraten !
Nach der Gesetzesänderung besteht ein völlig anderer Ablauf. Erst nach der Ausstellung/Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses wird ein Termin bei einem dänischen Standesamt vereinbart. Was das Übernachten im Ort, wo Sie getraut werden, angeht, so wird das von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich gehandhabt ! So braucht man bei einigen Standesämtern nur noch am Tage der Trauung anzureisen, sich mit den Personalsuasweisen/Pässen und eventuell mit einem gültigen Aufenthaltstitel bzw. Visum auszuweisen und wird anschließend gleich getraut. Andere Standesämter halten hingegen an ihren Anmeldetag mindestens einen Tag vor der Trauung fest. Weshalb man dann mindestens eine Übernachtung in Kauf nehmen muss !
Ja, eine in Dänemark geschlossene Ehe ist in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt anerkannt (Auskunft vom Bundesministerium des Innern in Berlin) !
Grundlage hierfür sind Abkommen zwischen Dänemark und Deutschland sowie innerhalb der EU. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass einzelne Behörden in Deutschland eine Legalisierung (Apostille) vom dänischen Außenministerium auf dem Trauschein verlangen. – Was jedoch nicht rechtens ist.....
Prinzipiell nein ! – Trauzeugen werden Ihnen in der Regel (kostenlos) vom jeweiligen Standesamt gestellt. Sollten Sie jedoch nicht an den entsprechenden "Wochentagen" sondern z.B. an einem Samstag heiraten wollen, dann müssen Sie bei einzelnen Standesämtern Ihre eigenen Trauzeugen mitnehmen....
Diese Urkunden brauchen grundsätzlich nur noch mit einer Apostille versehen werden. Denn Dänemark ist seit dem 01.01.2007 dem Apostillen-Abkommen (Haager Apostillenübereinkommen) beigetreten. In den meisten Fällen erhält man die Apostille im Außenministerium in dem Land, in dem das zu legalisierende Dokument ausgestellt wurde.
Eine Liste der Unterzeichnerstaaten finden Sie hier:
Heiraten in Dänemarkhttps://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/print/?c
Inzwischen müssen auch Scheidungsurteile (und Sterbeurkunden) aus Thailand von mindestens dem thailändischen Außenministerium und von der dänischen Botschaft in Bangkok legalisiert werden.

03. Häufig gestellte Fragen

Nein, was die Geburtsurkunde angeht, ihr Ausstellungsdatum ist ohne Bedeutung. In aller Regel wird eine Geburtsurkunde einmal, und zwar zur Geburt, ausgestellt. Sollte diese verloren gegangen sein, lässt man sich eine Zweitschrift ausstellen. Es werden allerdings keine Geburtsurkunden von Ihnen verlangt – sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, dann müssen die Geburtsurkunden Ihrer Kinder eingereicht werden !
Anders ist es mit der erweiterten Meldebescheinigung, sie darf nicht älter als maximal 4 Monate sein (zum Zeitpunkt der Vorlage bei der dänischen Behörde) !
Um die Authentizität eines Scheidungs-Urteils (oder einer Sterbe-Urkunde) zu bestätigen, muss das Dokument legalisiert werden und zwar in dem Land, in dem die Scheidung (Sterbe-Urkunde oder was auch immer) ausgestellt worden ist. Eine Legalisierung bedeutet eine Bestätigung der Unterschrift und der Kompetenz des Ausfertigers/Ausstellers dieses Dokumentes.
Es gibt zwei Arten von Legalisierungen. Bei den Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, müssen die Urkunden vom jeweiligen Außenministerium mit einem Apostillen-Stempel versehen werden.
Bei allen anderen Staaten muss eine dreiteilige Legalisierung vorgenommen werden.
Zuerst muss das betreffende Fachministerium (normalerweise das Justizministerium, in einigen Ländern das Innenministerium) die Person, die das Dokument ausgefertigt hat, legalisieren.
Danach muss das Außenministerium die Person des Fachministeriums, die den Ausfertiger legalisiert hat, legalisieren.
Zum Schluß muss dann die örtliche dänische Botschaft oder das dänische Konsulat die Person des Außenministeriums, die die Person des Fachministeriums legalisiert hat, legalisieren. (Das ist vertretungsmäßig auch in der deutschen Botschaft bzw. im deutschen Konsulat möglich – jedoch nur, wenn es in dem Land weder eine dänische Botschaft noch ein dänische Konsulat gibt !)

Beachten Sie bitte, dass bei einer Legalisierung das Original-Dokument und nicht die Übersetzung legalisiert wird, welches dann (nach der Legalisierung) in deutsch, englisch oder dänisch übersetzt werden muss ! Bitte beim Übersetzen darauf achten, dass auch der Apostillen-Stempel übersetzt wird (sofern er nicht international ist) !
Beachten Sie bitte auch, dass es nicht die Unterschrift des Übersetzers/Dolmetschers ist, die legalisiert wird !
Einen Überblick aller weltweiten dänischen Botschaften und Konsulate finden Sie hier !

04. Häufig gestellte Fragen

Nein, denn ich betreibe kein Reisebüro und darf daher auch keine Buchungen vornehmen.
Zur Reservierung einer Unterkunft genügt oft nur ein Anruf. Sollten Sie jedoch eine Reservierung durch mich wünschen, so erledige ich das natürlich auch gern für Sie.
Seit dem 01.04.2006 gibt es in Dänemark ein neues Gesetz, in dem die Standesämter angewiesen werden, keine Namensänderungen mehr vorzunehmen. Das heisst also, dass jeder wieder mit seinem eigenen Namen zurück nach Deutschland fahren muss – jedoch als Ehepaar !
In Ihrem Heimatort in Deutschland können Sie dann, wenn gewünscht, auf Ihrem zuständigen Standesamt für ca. 17,00 EUR Ihre entsprechende Namensänderung durchführen lassen.

05. Häufig gestellte Fragen

Diese Angaben stehen auf dem Informationsblatt für das junge Brautpaar zum Thema: "Nach der Hochzeit – und nun ?", welches ich Ihnen, nach der Terminbestätigung, zusammen mit weiteren Informationen, zusende.
Bitte beachten:
Sie müssen sich nach der Trauung in Dänemark grundsätlich nur dann zu Ihrem zuständigen Standesamt an Ihrem Wohnort begeben, wenn Sie eine Namensänderung wünschen ! Anderenfalls gehen Sie nur zum Einwohnermeldeamt (also dort hin, wo Sie sich Ihre erweiterten Meldebescheinigung(en) haben ausstellen lassen), um die Ehe registrieren zu lassen !
Beim deutschen Standesamt muss Ihre Ehe weder "überprüft", "nachbeurkundet" oder anderweitig "anerkannt" werden !
Eine in Dänemark geschlossene EHE, ist in der Bundesrepunlik Deutschland uneingeschränkt rechtswirksam ! – Aussage des Bundesministerium des Innern in Berlin !

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Nachtigallenweg 8 · D–31582 Nienburg (Weser) · Deutschland
Mobil: +49.152.24 24 36 56 und/oder +595.982.25 40 04 (vorläufig nur noch über WhatsApp, Viber oder Hangouts erreichbar !)
eMail: d-h-s@mail.de

Persönliche telefonische Kontaktaufnahme täglich zwischen ca. 18.00 bis 09.00 Uhr !
(Sie können selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten versuchen, Kontakt mit mir aufzunehmen – wenn ich im Büro bin, gehe ich natürlich auch ans Telefon !)


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